Leistungsspektrum | Beratung & Vertretung im Erbfall

Erbschaftskauf/-verkauf - Hintergrundinformationen
Eine Variante im Erbfall ist der Verkauf des Erbteils. Auf Basis eines Kaufvertrages kann der Erbe seinen Erbteil an einen anderen Erben oder einen außenstehenden Dritten (beispielsweise eine Bank) veräußern, um frühzeitig Geld zu erhalten und von einer langwierigen Auseinandersetzung mit den anderen Erben verschont zu bleiben.

Die Miterben haben in diesem Fall jedoch ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Die Frist für die Ausübung dieses Rechts beträgt zwei Monate. In bestimmten Fällen muss der Erbschaftskauf notariell beurkundet werden.

© Axel Pelzer 2008