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Der Berufsethos wie auch das persönliche Selbstverständnis eines Rechtsanwalts sollten gleichermaßen eine Beratung und Vertretung des Mandanten gebieten, die der Tätigkeit eines Dienstleisters angemessen sind. Sie können bei jeglicher Konsultation der Kanzlei davon ausgehen, dass auf Ihre Wünsche und Befindlichkeiten stets mit der notwendigen Offenheit und Sorgfalt eingegangen wird. Eine persönliche, sowohl Ihren subjektiven Interessen als auch den rechtlichen Gegebenheiten Rechnung tragende Betreuung ist nicht nur erklärtes Ziel, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Da gerade erbrechtliche Fragestellungen stark von subjektiven Wünschen geprägt sind und oftmals den Persönlichkeitsbereich unterschiedlicher Beteiligter tangieren, steht die Streitvermeidung im Vordergrund der juristischen Aktivitäten. Jedoch können Sie sicher sein, dass Herr RA Pelzer auch alle gesetzlich vorgesehenen Mittel ausschöpfen wird, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt.

© Axel Pelzer 2008